Aufgaben

Programm

 

In Programmangelegenheiten ist es Aufgabe des Beauftragten, eine ländereinheitliche Praxis beim Umgang mit Verstößen gegen die Bestimmungen über Programmgrundsätze herbeizuführen. Daneben stehen die Beobachtung und Bewertung programmlicher Entwicklungen im privaten Rundfunk sowie die Planung und Abstimmung der Beobachtung der Programme privater Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus bearbeitet der Beauftragte für Programm und Werbung Zuschauerbeschwerden, die sich auf Programmgrundsätze und Werberegelungen beziehen.

 

Der Beauftragte ist zudem zuständig für die Abstimmung von Anträgen bundesweit verbreiteter Fernsehprogramme und Mediendienste. Neben der Beratung konkreter Anträge gehört auch die Erarbeitung gemeinsamer Standards bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Mediendienstangeboten.

Werbung

 

Der Beauftragte Programm und Werbung bearbeitet für die ZAK Verstöße gegen die Werbe- und Sponsorregelungen des Rundfunkstaatsvertrages. Dabei wirkt er auf eine ländereinheitliche Auslegungs- und Anwendungspraxis der Werbe- und Sponsorregelungen des Rundfunkstaatsvertrages hin.

© Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM)