Montag 25. Mai 2009 | ALM/DLM

DLM-Pressemitteilung 07/2009: Mängel bei Drei-Stufen-Test / Landesmedienanstalten veröffentlichen Positionspapier

 

Bei der Auswertung von Ablauf, Durchführung und Ergebnissen erster Gutachten im Rahmen des Drei-Stufen-Testes attestieren die Landesmedienanstalten den öffentlich-rechtlichen Sendern Korrekturbedarf. Nach Auffassung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) sind die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages noch nicht hinreichend umgesetzt. So sei eine sachlich ausgewogene Ergebnisfindung bei den vorliegenden Gutachten nicht gegeben, so dass die Ergebnisse zum Vorteil der Auftraggeber beliebig gesehen werden können. Gleich war etwa bei allen Gutachten, dass öffentlich-rechtliche Angebote per se als höherwertig einzustufen seien als private Angebote.

 

Eine Expertengruppe der Landesmedienanstalten hatte sich in den letzten Wochen intensiv mit den Verfahren und den Gutachten zur NDR-Mediathek und zu den geplanten Online-Angeboten kikaninchen.de und KiKa.plus beschäftigt.

 

Neben handwerklichen Fehlern kritisiert die DLM auch falsche und unbegründete Schlüsse und Interpretationen zu den ökonomischen Auswirkungen auf die privaten Angebote, Erlösaussichten sowie Werbemärkte und deren Entwicklung. Bei der Marktdefinition ermitteln die Landesmedienanstalten eine Beliebigkeit bei der methodischen Vorgehensweise. Dazu sehen die Landesmedienanstalten teilweise mangelnde Repräsentativität bei der Datenerhebung.

 

Im Interesse eines sachlich-neutralen, ausgewogenen, transparenten Verfahrens sowie einer wissenschaftlich-fundierten Begutachtung anhand standardisierter Kriterien der wirtschaftlichen Auswirkungen von neuen Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Anstalten hat die Expertengruppe der Landesmedienanstalten Vorschläge zu den Grundlagen und Abläufen des Drei-Stufen Tests unterbreitet. Das Positionspapier der DLM ist unter www.alm.de abrufbar.

 

Heute findet in Berlin ein Workshop zum Drei-Stufen-Test statt. Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Erich Pommer Institut (EPI) und dem Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) veranstaltet.

 

Über die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Seit dem 1. Januar 2008 ist Thomas Langheinrich - Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) - Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Stellvertreter sind Manfred Helmes - Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) und Jochen Fasco - Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM). Die DLM ist für die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene zuständig. Sie unterhält den Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern, behandelt gemeinsame Angelegenheiten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der audiovisuellen Medien, holt Gutachten zu Fragen ein, die für die Aufgaben der Mitgliedsan¬stalten von grundsätzlicher Bedeutung sind und beobachtet und analysiert die Programmentwicklung. Zur Beobachtung der medienpolitischen Entwicklungen innerhalb der EU bestimmt die DLM aus dem Kreis der Direktoren den Europabeauftragten. Seit März 2007 nimmt diese Funktion der Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) Prof. Wolfgang Thaenert wahr.

 

Kontakt bei Medien-Rückfragen:

Axel Dürr

DLM-Pressesprecher

c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)

Telefon: 0711 / 89 25 32-74

E-Mail: duerr at @ at alm.de




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