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Der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang

Digitalisierung bedeutet Umbruch: Sie ermöglicht mehr Programme und macht damit neue Grundlagen für deren Finanzierung erforderlich, sie überwindet die Trennung zwischen klassischen Medien und stellt bisherige Geschäftsmodelle ebenso infrage wie die Trennung zwischen der Regulierung von Medien und Telekommunikation. Digitale Übertragungswege und digitale Endgeräte stellen durch die veränderte Nutzung neue Herausforderungen an Navigation und Orientierung.


Die Digitalisierung überwindet die Knappheit klassischer Rundfunkübertragungswege und stellt damit Medienrecht und Medienpolitik vor neue Aufgaben: es geht nicht mehr nur darum, Vielfalt durch die Zuweisung knapper und damit wertvoller Ressourcen zu fördern. Das klassische Ziel, vielfältige Medieninhalte zu sichern und zu unterstützen, muss mit neuen, dem digitalen Zeitalter entsprechenden Mitteln verfolgt werden - unabhängig von Übertragungswegen, Geräten und Technologien. Der Konvergenz der Medien entspricht die Entwicklung von der Rundfunk- zur Medienordnung.


Ein Ansatz hierbei ist die mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführte infrastrukturneutrale Plattformregulierung, die nun durch die ZAK zu konkretisieren ist. Hierbei geht es auch um die Sicherung des digitalen Zugangs. Er ist in zweifacher Hinsicht zu sichern: Zum ersten muss der Zugang für die Anbieter von Programmen und Inhalten zum Markt und den Zuschauern gewährleistet sowie die Konzentration von Meinungsmacht verhindert werden. Daneben ist der souveräne Zugang für den Verbraucher und Bürger zu einem vielfältigen Medienangebot sicherzustellen.


Der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang koordiniert für die ZAK diese Fragen und bereitet die notwendigen Entscheidungen über Plattformanzeigen, Zugangsdienste oder Beschwerden auf.