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Der Beauftragte für Programm und Werbung

Fernsehen ist für die meisten Menschen derzeit das wichtigste Medium. Es ist allerdings auch erste Adresse der Kritik und Empörung. Die Zuschauerinnen und Zuschauer kritisieren etwa das Container-Fernsehen, Sex-Programme, Extrem-Shows, Reality-TV, aber auch Schleichwerbung und menschenverachtende Werbespots.

 

Über Geschmack lässt sich streiten, über Verstöße gegen Programmgrundsätze sowie Werberegelungen, wie sie im Rundfunkstaatsvertrag und in den jeweiligen Landesmediengesetzen festgelegt sind, jedoch nicht. Es ist auch nicht alles, was vielleicht gefällt, erlaubt. So sind Gewalt- und Kriegsverherrlichung, Pornografie und Verletzungen der Menschenwürde unzulässig.

 

Jährlich gibt es zahlreiche neue Rundfunksender und Mediendienste - bundesweit, landesweit und auf regionaler Ebene. Die Abstimmung der Anträge auf Zulassung bundesweit verbreiteter Fernsehprogramme und Mediendienste, die Beschwerden, die sich auf Programmgrundsätze und Werberegelungen beziehen sowie die Fragen der Programmqualität werden bei dem Beauftragten für Programm und Werbung im Rahmen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) behandelt. Fragen, die konkret den Jugendmedienschutz betreffen, werden in der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geprüft.