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Zusammenarbeit

Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten steht die Förderung der Angebotsvielfalt und damit der Informations- und Meinungsfreiheit im privaten Fernsehen und Hörfunk. Dazu gehört neben der Kontrolle von Medienmacht durch Zulassungskontrolle und Lizenzüberwachung auch die Förderung der Medienkompetenz von Zuschauern und Zuhörern.
 
Die Landesmedienanstalten sind darüber hinaus zuständig für die Einhaltung der Programmgrundsätze durch die privaten TV- und Radio-Sender. Sie sorgen für die Beachtung der Vorschriften zur Werbebeschränkung oder zum Jugendschutz. Weitere übergreifende Aufgaben betreffen die Nutzung der Kabelnetze und die Gewährleistung des chancengleichen Zugangs zu digitalen Diensten für öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter.

 

Die gemeinschaftlichen Aufgaben werden von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), der Direktorenkonferenz (DLM), der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ausgeübt. Zusätzlich bringen Beauftragte der ZAK für Programm und Werbung und  für Plattformregulierung und Digitalen Zugang ihr Fachwissen ein. Weitere Beauftragte der ALM sind für Bürgermedien, Europa, Hörfunk, Recht und Verwaltung zuständig. Über technische Fragen wird in der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) beraten.