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Thomas Langheinrich |
Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
ZAK-Geschäftsstelle:
c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Rotebühlstraße 121
70178 Stuttgart
Tel.: (0711) 89 25 32-71
Fax: (0711 ) 89 25 32-89
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Pressemitteilungen, die älter als ein Jahr sind, finden sie im Archiv.
Wegen irreführender Aussagen, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgelder von insgesamt 115.000 Euro gegen den Sender 9Live verhängt.
[weiterlesen...]Die Landesmedienanstalten wollen bis Mitte März 2010 zu einer Entscheidung kommen, ob das mobile Handy-Fernsehen in Deutschland im DVB-H Standard eine zweite Chance erhält.
[weiterlesen...]Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat einen gemeinsamen Text für die erste bundesweite Ausschreibung digitaler Radio-Kapazitäten beschlossen.
[weiterlesen...]Auf der Sitzung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) haben die Direktoren der Landesmedienanstalten die Debatte um die Zukunft des Senders aufgegriffen.
[weiterlesen...]Die Landesmedienanstalten schlagen vor, die analoge Verbreitung über Satellit spätestens am 30. April 2012 zu beenden.
[weiterlesen...]Die Regionalfenster auf RTL und Sat.1 erfüllen die formalen und publizistischen Anforderungen der so genannten Fernsehfensterrichtlinie (FFR).
[weiterlesen...]Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat beschlossen, ein Rundfunkprogramm, vorbehaltlich der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), zuzulassen und zwei Telemedienangeboten die rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit zu bescheinigen:
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