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Anmeldung Internetradio

Internetradios sind seit dem 1. Juni 2009 zulassungsfrei, aber anmeldepflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie unter den Internetportalen aller 14 Landesmedien-
anstalten. Personen, die keine Rundfunkzulassung erhalten können (vgl. § 20a RStV), dürfen auch kein Internetradio veranstalten.