

Die Arbeitsgrundlagen der Landesmedienanstalten sind auf Bundesebene Staatsverträge und auf europäischer Ebene Richtlinien, Übereinkommen und Konventionen. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Gesetze, die für die Arbeit der Landesmedienanstalten eine Rolle spielen.
Zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben haben die Landesmedienanstalten darüber hinaus für verschiedene Bereiche Richtlinien verabschiedet.
Neben den bundesweit geltenden Staatsverträgen und Richtlinien gibt es in jedem Bundesland ein Landesmediengesetz.
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie die Staatsverträge, weitere Gesetze, die Richtlinien und Satzungen, die für die Arbeit der Landesmedienanstalten relevant sind, einsehen. Primär einzusehen sind die jeweils aktuellen Fassungen. Ältere Fassungen - bspw. von den Staatsverträgen - finden Sie im "Archiv".