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Aufgaben

Die Landesmedienanstalten wirken an der Fortentwicklung des „Dualen Rundfunksystems“ in den Ländern Deutschlands mit. Sie arbeiten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten Rundfunks in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten zusammen, vor allem mit Blick auf die Gleichbehandlung privater TV- und Hörfunk-Veranstalter. 

Die Aufgaben sind in den "Grundsätzen für die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ALM" - ALM-Statut vom 20. Januar 2004 - festgelegt:

  1. Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene,
  2. Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern,
  3. die Behandlung gemeinsamer Angelegenheiten im Bereich der audiovisuellen Medien, insbesondere Programm, Recht, Technik, Forschung, Medienkompetenz und Finanzierung,
  4. Einholung von Gutachten zu Fragen, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind,
  5. Beobachtung und Analyse der Programmentwicklung sowie Erarbeitung von Stellungnahmen und Erfahrungsberichten hierzu.