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Lizenzierung Bundesweiter Programme

Die ZAK stimmt seit Inkrafttreten des 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. September 2008 verbindlich über alle bundesweit verbreiteten Fernsehprogramme und über die Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Telemedienangebote ab. Der KEK obliegt dabei die Zuständigkeit für die medienrechtliche Konzentrationskontrolle.
Der Beauftragte für Programm und Werbung bereitet die monatliche Abstimmung für die ZAK vor, die einzelnen zuständigen Landesmedienanstalten erteilen den Veranstaltern den entsprechenden Bescheid.  

Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht über Privatsender, über deren Zulassung, bzw. Unbedenklichkeit  in der GSPWM, bzw. seit 01.09.09 in der ZAK entschieden worden ist, finden Sie hier.