Hauptmenu:

Untermenu:

Ende Untermenu

Fortsetzung Hauptmenu

Inhaltsmenu:

Jugendmedienschutz

Der Jugendmedienschutz hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Es gilt, Jugendliche und vor allem Kinder vor Inhalten zu schützen, die für sie nicht geeignet sind.

 

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regelt sowohl für Rundfunk als auch für Telemedien (Mediendienste, Teledienste), was unter welchen Umständen wann gesendet bzw. angeboten werden darf.

 

Eine zentrale Rolle im Bereich des Jugendschutzes spielt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Sie prüft im Auftrag der Landesmedienanstalten mögliche Rechtsverletzungen und entscheidet über die Ahndung dieser Verstöße. Die KJM sorgt für einen effizienten Jugendmedienschutz; sie arbeitet hierbei auch mit anderen Organisationen wie bspw. jugendschutz.net oder auch der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eng zusammen.

 

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag folgt dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“: Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle prüfen die Zulässigkeit von Angeboten unter Jugendschutzgesichtspunkten. Diese Selbskontrolleinrichtungen werden von der KJM zertifiziert, wenn sie bestimmten Anforderungen genügen.

 

Parallel zu diesem gesetzlichen Jugendmedienschutz engagieren sich die Landesmedienanstalten auch im präventiven Jugendschutz. Die Förderung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Multiplikatoren spielt hierbei eine herausragende Rolle.