

Wegen irreführender Aussagen, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgelder von insgesamt 115.000 Euro gegen den Sender 9Live verhängt. DSF muss 10.000 Euro bezahlen, Super RTL 5.000 Euro.
Die Sender haben gegen die seit einem Jahr geltende Gewinnspielsatzung verstoßen. Die Satzung soll Täuschungen bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Dazu muss der Jugendschutz gewährleistet sein, ein Aufbau von Zeitdruck ist unzulässig.
Im vergangenen Jahr hatte die ZAK in 25 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 280.000 Euro wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung verhängt.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Prof. Dr. Norbert Schneider und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
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Axel Dürr
Pressesprecher
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