Hauptmenu:

Untermenu:

Ende Untermenu

Fortsetzung Hauptmenu

Inhaltsmenu:

Dienstag 19. Januar 2010 | ALM/DLM

DLM-Pressemitteilung 01/2010: Private Sender dürfen nicht aus ihrer Informationspflicht entlassen werden

 

Die Landesmedienanstalten haben in ihrer Sitzung nochmals die besondere öffentliche Aufgabe auch der privaten Sender im dualen Rundfunksystem bekräftigt. Das duale System ruhe auf den zwei Säulen, des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen einerseits und des privaten Rundfunks andererseits. Die privaten Veranstalter dürften nach Ansicht der Direktoren der Landesmedienanstalten nicht auf ihre Rolle als reine Wirtschaftsunternehmen reduziert werden. Ihr besonderer Beitrag als Rundfunkveranstalter zum gesellschaftlichen Diskurs, zu dem auch Nachrichtenprogramme gehören, dürfe nicht reinen Geschäftsstrategien geopfert werden.

 

„Wir werden uns darum in den nächsten Wochen bemühen, dem Gesetzgeber Vorschläge zu übermitteln, die auch Grundlage für eine gesetzliche Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages sein könnten“, kündigte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz Thomas Langheinrich an. Dazu gehörten sowohl die weitere Diskussion über Anreizsysteme, aber auch Überlegungen, ob und gegebenenfalls wie die Ziele und Verpflichtungen, die private Rundfunkveranstalter erfüllen müssen, gesetzlich präzisiert werden können.

 

„Die aktuelle Diskussion um den Nachrichtensender N24 hat klar gemacht, dass wir eine breite Diskussion über Funktion und Rolle der privaten Sendern führen müssen“, so Langheinrich.

 

Die Landesmedienanstalten haben bereits die Auswirkungen der veränderten Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter in ihrem Papier „Preis der Qualität“ skizziert. Das Thema soll auf dem DLM-Symposium diskutiert werden, das am 10. März in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin stattfindet.

 

 

Über die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Seit dem 1. Januar 2008 ist Thomas Langheinrich - Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) - Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Stellvertreter sind Manfred Helmes - Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) und Jochen Fasco - Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM). Die DLM ist für die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene zuständig. Sie unterhält den Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern, behandelt gemeinsame Angelegenheiten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der audiovisuellen Medien, holt Gutachten zu Fragen ein, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind und beobachtet und analysiert die Programmentwicklung. Zur Beobachtung der medienpolitischen Entwicklungen innerhalb der EU bestimmt die DLM aus dem Kreis der Direktoren den Europabeauftragten. Seit März 2007 nimmt diese Funktion der Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) Prof. Wolfgang Thaenert wahr.

 

 

Kontakt bei Medien-Rückfragen:

Axel Dürr

Pressesprecher

c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)

Telefon: 0711 / 89 25 32-74

E-Mail: duerr at @ at alm.de




<- Zurück zur Liste