

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat beschlossen, dass zwei Fernsehprogrammen die bundesweite Zulassung erteilt und mit Sky Select+ einem Telemedienangebot die Unbedenklichkeit bescheinigt wird:
Die Zulassungen stehen unter Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).
Zudem haben vier Sender der ZAK ihre veränderten Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse angezeigt und ein Sender eine Änderung der Geschäftsführung. Die ZAK hat die angezeigten Beteiligungsveränderungen als medienrechtlich unbedenklich bestätigt und den Wechsel in der Geschäftsführung zustimmend zur Kenntnis genommen. Es handelt sich dabei um folgende Fernsehveranstalter:
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Prof. Dr. Norbert Schneider und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
Kontakt bei Medien-Rückfragen:
Axel Dürr
Pressesprecher
c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
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