

Viele Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im Fernsehen erfüllen noch nicht die Vorgaben der Landesmedienanstalten im Hinblick auf den Verbraucher- und Jugendschutz sowie die 50-Cent-Grenze pro Anruf. Deshalb hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschlossen, Beanstandungs- und Bußgeldverfahren gegen 9live, DSF, Kabel1, das Vierte und Sat.1 einzuleiten. „Auch wenn es positive Entwicklungen etwa bei den Teilnahmehinweisen gibt, bestehen nach wie vor große Defizite bei Spielaufbau und Transparenz. Genau diese Problempunkte waren es aber, die zum Erlass der Satzung geführt haben. Hier müssen wir eingreifen“, kommentiert der ZAK-Vorsitzende, Thomas Langheinrich.
Eine Expertengruppe der Landesmedienanstalten hatte in den vergangenen Wochen die Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen stichprobenartig geprüft. Dabei offenbarten sich zahlreiche Mängel im Hinblick auf die Sendungsgestaltung – insbesondere bei Moderation und Präsentation der Sendungen. „Immer wieder finden sich irreführende Aussagen der Moderatoren. Zeitdruck wird nach wie vor vorgetäuscht und so ein mehrmaliges Anrufen eingefordert“, so der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Dr. Norbert Schneider. Das gilt auch für neuartige Gewinnspiele, die seit kurzem Kabel1 und ProSieben in ihren Werbeunterbrechungen zeigen. Nach erster Einschätzung der ZAK werden hier die Verbraucher durch das Suggerieren von Erfolgsaussichten durch Geschwindigkeit („der schnellste Anrufer gewinnt“) getäuscht, denn in den Mitmachregeln weisen die Sender darauf hin, dass nur nach dem Zufallsprinzip ein Gewinner ermittelt wird. Nach Beschluss der ZAK werden auch in diesen Fällen entsprechende Beanstandungsverfahren eingeleitet.
Neben der Festsetzung empfindlicher Bußgelder kann im Bußgeldverfahren auch die Herausgabe widerrechtlich erlangter Gewinne angeordnet werden.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK. In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veran¬stalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV. vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Prof. Dr. Norbert Schneider und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
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