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Dienstag 11. September 2007 | ALM/DLM

Pressemitteilung 12/2007: DLM zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 

Mit der Aussage des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage, dass der private Rundfunk im Wesentlichen auf Marktprozesse vertraut, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk besonderen normativen Erwartungen an sein Programmangebot verpflichtet ist, hat das BVerfG das Gleichgewicht des dualen Rundfunks in Deutschland bestätigt. Danach trägt die duale Ordnung mit ihren zwei Säulen des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks zur Sicherung der Breite und Vielfalt des Programmangebotes bei.

 

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) unterstreicht angesichts dieses Urteils die Verpflichtung des privaten Rundfunks zur publizistischen Vielfalt. Mit der Karlsruher Entscheidung werde der Gestaltungsauftrag der Länder hervorgehoben. Neben der Ausgestaltung des Auftrags und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfe auch der private Rundfunk nicht seiner gesellschaftlichen Aufgabe enthoben werden.

 

 

Kontakt bei Rückfragen:

Uta Spies, Tel.: 0511 / 2 84 77-12, e-Mail: dlm-presse at @ at alm.de

 




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