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Donnerstag 19. November 2009 | zak

ZAK-Pressemitteilung 23/2009: ZAK lizenziert einen Sender und bescheinigt zwei Angeboten rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit

 

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat beschlossen, ein Rundfunkprogramm, vorbehaltlich der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), zuzulassen und zwei Telemedienangeboten die rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit zu bescheinigen:

 

  • The Walt Disney Company (Germany) GmbH (vormals: Jetix Europe GmbH) / Disney XD (Rundfunk)
    Disney XD, früher Jetix, ist ein Spartensender mit der Zielgruppe Kinder von 6-12 Jahren.

 

 

  • Media-Saturn-Holding GmbH / Instore-TV (Telemedium)
    Hierbei handelt es sich um ein Angebot, das in den 139 Saturnmärkten in Deutschland ausgestrahlt wird und vor allem Produktinformationen sowie Werbung beinhalten soll.

 

 

  • Wall AG / Digital Signage (Telemedium)
    Im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße sollen über insgesamt 12 Beamer-Projektoren und 14 Screen-Vitrinen vornehmlich Werbeinformationen verbreitet werden.

 

 

Zwei bundesweite Zulassungen wurden, vorbehaltlich der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), abschließend verlängert:

 

  • TM-TV GmbH / Tele 5
  • RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG / Super RTL

 

 

Drei Veränderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen wurden von der ZAK als medienrechtlich unbedenklich bestätigt:

 

  • MTV Networks Germany GmbH und VIVA Music Fernsehen GmbH & Co. KG
  • L-TV GmbH Landesfernsehen und bw family.tv GmbH & Co. KG
  • RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG / Super RTL

 

Die Entscheidungen stehen unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

 

 

Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Prof. Dr. Norbert Schneider und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.

 

 

Kontakt bei Medien-Rückfragen:

Axel Dürr

Pressesprecher

c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)

Telefon: 0711 / 89 25 32-74

E-Mail: duerr at @ at alm.de




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