

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im dritten Quartal 2009 sieben Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Fernseh- und sieben Verstöße in Telemedienangeboten festgestellt.
Rundfunk
Eine Folge der Erotik-Serie „Voulez vous …?“ (Das Vierte, Nachtprogramm) zeigte pornografische Darstellungen, die im frei empfangbaren Fernsehen nach § 4 JMStV unzulässig sind.
Alle weiteren von der KJM festgestellten Rundfunkverstöße bewegten sich im Bereich der Entwicklungsbeeinträchtigung. Solche Angebote (§ 5 JMStV) dürfen verbreitet werden, solange die Anbieter – im Fernsehen mittels Zeitgrenzen und im Internet mittels technischer Mittel – dafür Sorge tragen, dass sie Kinder und Jugendliche üblicherweise nicht sehen können.
In einem Fall lag eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige vor, d.h. die Sendung hätte erst nach 22 Uhr ausgestrahlt werden dürfen: In der Dokumentation „The Real Football Factories International, Folge 5: Holland“ (DSF, Hauptabendprogramm) ging es hauptsächlich um die Darstellung von Fan-Gewalt. Kämpfe zwischen Hooligans wurden auf jugendaffine Art und Weise mit Musik untermalt und antisemitische Parolen geäußert, die zudem vom Moderator verharmlost wurden.
Eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung für unter Zwölfjährige (Sendezeitgrenze 20 Uhr) stellte die KJM in folgenden Fällen fest:
Zwei Verstöße gegen den JMStV betrafen den Jugendschutz in der Werbung (§ 6 JMStV):
Telemedien
In Telemedienangeboten ist die Jugendschutzrelevanz meist ungleich höher als im Fernsehen. Weil sie zudem nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern in der Mehrzahl über einen längeren Zeitraum online sind, berichtet die KJM über die Verstöße in Telemedien nur anonymisiert:
Bei 13 Angeboten konnte das Verfahren eingestellt werden, da die jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Intervention durch die KJM entfernt wurden.
In allen Rundfunk- und Telemedienfällen hat die KJM – je nach Art und Schwere des Verstoßes – Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder beschlossen. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch.
In rund 50 Fällen beantragte die KJM im 3. Quartal 2009 die Indizierung eines Telemediums bei der BPjM. Die Anträge bezogen sich zum Großteil auf pornografische Internetangebote zumeist ausländischer Anbieter. Zudem hat die KJM in mehr als 40 Fällen eine Stellungnahme zu Indizierungsanträgen anderer antragsberechtigter Stellen bei der BPjM abgegeben.
Insgesamt hat sich die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 mit rund 3.320 Fällen im Rundfunk (680) und in Telemedien (2.640) befasst.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert.
Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über
Rundfunk und Telemedien (v.a. Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
Mitglieder der KJM:
Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; stv. Vorsitz: Manfred Helmes
Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Thomas Fuchs, Folker Hönge, Cornelia Holsten,
Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding,
Sigmar Roll, Frauke Wiegmann
Stellvertretende Mitglieder:
Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Martin Heine, Dr. Udo Helmbrecht,
Dr. Uwe Hornauer, Sebastian Gutknecht, Bettina Keil, Petra Meier,
Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Prof. Wolfgang Thaenert
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand,
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.kjm-online.de.