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Mittwoch 09. September 2009 | KJM

KJM-Pressemitteilung 13/2009: Schönheitsoperationen im Fernsehen: Urteil bestätigt Spruchpraxis der KJM

 

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat diese Woche in seinen Gründen zum Urteil vom 4. Juni 2009 die Spruchpraxis der Kommission für Jugendmedienschutz zum Thema Schönheitsoperationen im Fernsehen bestätigt. „Das Gericht teilt die Auffassung der KJM, dass TV-Formate, in denen Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken angeregt, durchgeführt oder begleitet werden, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, der die Entscheidung als großen Erfolg für den Jugendmedienschutz wertet. „Solche Sendungen verharmlosen häufig die Gesundheitsrisiken, die Schönheitsoperationen bergen. Vor allem, wenn sie sich direkt an Jugendliche wenden, bei denen die Akzeptanz des eigenen Körpers in einer bestimmten Altersphase zur Identitätsfindung gehört, ist das kritisch zu sehen. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung kann nicht ausgeschlossen werden, wenn Schönheits-OPs als einzige Lösung zur Steigerung des Selbstwertgefühls dargestellt werden.“

 

Anlass des Gerichtsverfahrens war eine Klage des Senders MTV gegen den Bescheid der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) wegen einer Sendezeitbeschränkung von 23 Uhr bis 6 Uhr für die Folge 1 des im Juli 2004 ausgestrahlten Formats „MTV – I want a famous face“ gewesen. Das Gericht bestätigt nun die Auffassung der KJM, dass diese Folge erst ab 23.00 Uhr hätte gesendet werden dürfen: „Die Stellungnahme der KJM zu den Folgen 1 - 6 ist eine solide Grundlage des Formats.“ Die KJM hatte sich auch schon im Jahr 2004 intensiv mit solchen Sendungen auseinandergesetzt und die allgemeine Einschätzung abgegeben, dass Fernseh-Formate, die Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken thematisieren, wegen möglicher Entwicklungsbeeinträchtigung grundsätzlich nicht vor 23 Uhr gezeigt werden dürfen.

 

Das Urteil geht auch auf die Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ein: MTV hatte die englische Originalversion der Folge 1 von „MTV – I want a famous face“ vor Ausstrahlung der FSF vorgelegt und von der FSF eine Freigabe für das Tagesprogramm erhalten. Die KJM hat daraufhin geprüft, ob die FSF mit ihrer Entscheidung die rechtlichen Grenzen ihres sogenannten Beurteilungsspielraums überschritten hatte. Das war nach Auffassung der KJM der Fall, da unter anderem die vorher vorgelegte Sendung nicht der ausgestrahlten Sendung entsprochen hatte. Das Urteil bestätigt: „Für den Inhalt einer Sendung ist wesentlich, ob diese in Originalfassung, synchronisiert oder mit Untertiteln ausgestrahlt wird, denn die Aufmerksamkeit des Zuschauers wird jeweils unterschiedlich in Anspruch genommen.“

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts München – gegen das die Klägerin noch Berufung einlegen kann – hat die Kritik der Klägerin am Verfahren der KJM zurückgewiesen: Etwaige Verfahrensfehler im Beschlussverfahren können auch während des bereits laufenden Gerichtsverfahrens grundsätzlich geheilt werden. Dass sich das Verfahren gut vier Jahre lang hingezogen hat, ist nicht auf die Verfahrensgestaltung durch die KJM zurückzuführen. Im Gegenteil die KJM hatte die Folgen von „MTV – I want a famous face“ wie andere Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse sogar im Eilverfahren geprüft.

 

Die KJM ist gegen manche Verzögerungen bei der Durchführung von Aufsichtsverfahren aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit schlicht machtlos. Häufig bringt der von den Anbietern beschrittene Rechtsweg eine langwierige Verfahrensdauer mit sich. Im Fall von „MTV – I want a famous face“ etwa hatte der Sender im Verfahrensverlauf ein zeitaufwändiges wissenschaftliches Privatgutachten zu dem Format in Auftrag gegeben, das die Spruchpraxis der KJM angreift. Es ist aber durch die Bewertung der KJM als auch durch ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten widerlegt worden. Darüber hinaus können auch sich ändernde Zuständigkeiten, die Einbeziehung der Staatsanwaltschaften oder die Fülle der Angebote zu Zeitverlusten führen. 

 

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert.

Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

 

Mitglieder der KJM:

Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; stv. Vorsitz: Manfred Helmes

Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Thomas Fuchs, Folker Hönge, Cornelia Holsten,

Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding,

Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

 

Stellvertretende Mitglieder:

Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Martin Heine, Dr. Udo Helmbrecht,

Dr. Uwe Hornauer, Sebastian Gutknecht, Bettina Keil, Petra Meier,

Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Prof. Wolfgang Thaenert

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand,

Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle at @ at kjm-online.de.

 

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.kjm-online.de.




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