

Programmqualität, Programmaufsicht und Programmbeschwerden haben unmittelbar miteinander zu tun. Die Landsmedienanstalten beobachten zwar kontinuierlich die Sendungen im privaten Fernsehen, aber von niemandem werden die Programme aufmerksamer und kritischer verfolgt als vom Publikum. So erreichen die Landemedienanstalten Fragen und Beschwerden zu den unterschiedlichsten Programmen und Werbeformen.
Warum wird die "Dschungelshow" nicht verboten? Müssen wir uns den Schönheitsoperations-Schund anschauen? Was tut ihr dagegen? Die Landesmedienanstalten erhalten täglich zahlreiche Beschwerden zu Programminhalten. Die Zuschauer kritisieren etwa das Container-Fernsehen, Sex-Programme, Extrem-Shows, Reality-TV, aber auch Schleichwerbung.
Die Landesmedienanstalten gehen den Beschwerden der Zuschauer jeweils nach. Dies bedeutet, dass sie die Rechtmäßigkeit einer Sendung oder einer Werbeeinblendung prüfen. Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag oder die Regelungen zum Jugendmedienschutz werden von den Landesmedienanstalten geahndet. Eine Vielzahl von kritisierten Sendungen verstößt aber nicht gegen die Gesetze, sondern "nur" gegen den "guten Geschmack". Hier haben die Landesmedienanstalten keine Möglichkeit, rechtlich gegen die Sendungen vorzugehen. Hier können sie nur einen gesellschaftlichen Diskurs über Verantwortung und Qualität des privaten Rundfunks anregen. Der allerdings hat auch schon Wirkung gezeigt. Indem z. B. die Zuschauer einfach abgeschaltet haben, was im privaten Fernsehen sehr schnell das "Aus" einer Sendung bedeutet.
Die Landesmedienanstalten gehen auch allen Beschwerden nach, die sich auf das Internet beziehen. Strafrechtlich relevante Inhalte werden in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden geprüft und geahndet.