

Prof. Wolfgang Thaenert koordiniert die europäischen Aktivitäten der DLM.
Die Harmonisierung der Medienpolitik auf europäischer Ebene fand erstmals ihren Ausdruck in der EU-Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen (TVWF) von Oktober 1989, die 1997 überarbeitet wurde. Sie bildet die medienrechtliche Grundlage für das Privatfernsehen in Europa. Auch das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen, das der Europarat 1989 erstmals verabschiedet hat, enthält europaweit geltende rundfunkrechtliche Vorschriften.
Im Dezember 2009 trat die Audiovisuelle Mediendiensterichtlinie (AVMD-RL) als Nachfolgerin der TVWF-Richtlinie in Kraft. Die AVMD-RL, die neben Rundfunk auch nichtlineare Dienste abdeckt, musste bis zum 19. Dezember 2009 in nationals Recht umgesetzt werden. In Deutschland geschieht die Umsetzung der AVMD-RL (Richtlinie 2010/13/EU vom 10. März 2010, kodifizierte Version vom 26. Januar 2010, OJ L 95 vom 15. April 2010, S. 1) in deutsches Medienrecht mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2010. Zentrale Punkte sind:
Die Regelungen zur Kurzberichterstattung (Art. 15 AVMD-RL) finden ihre Entsprechung in Art. 5 RStV.
Die Notwendigkeit der Kenntlichmachung von Anbietern (Art. 5) wurde in Art. 9b und Art. 55 (Telemedien) umgesetzt.
Die allgemeinen Bestimmungen zu “audiovisueller kommerzieller Kommunikation” (Art. 9 AVMD-RL) ist umgesetzt in Art. 7 und 7a RStV; Sponsoring (Art. 10 AVMD-RL) in Art. 8 RStV. Weitere Bestimmungen zu Werbung finden sich in Art. 16 (öffenltich-rechtlicher Rundfunk) sowie in Art. 45-46a (privater Rundfunk).
Produktplatzierung (Art. 11 AVMD-RL) wird in den Paragraphen 15, 44 und 63 RStV aufgegriffen.
Bezüglich des Jugendmedienschutzes gilt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Ergänzung zum Rundfunkstaatsvertrag.
Die Landesmedienanstalten begleiten insbesondere über den Europabeauftragten der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) die Bildung eines geeigneten Gemeinschaftsrechts im Bereich der Medien und nehmen mit Empfehlungen zu aktuellen Entwicklungen aus Rundfunksicht Stellung. Sie pflegen den medienpolitischen und medienrechtlichen Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit Institutionen der Europäischen Union (EU) sowie mit anderen Regulierungsinstanzen im Rahmen der EU. So ist die DLM Mitglied in der European Platform of Regulatory Authorities (EPRA) und nimmt regelmäßig an den „Tripartite“-Treffen statt, einer halbjährlichen Zusammenkunft von Vertretern der britischen (Ofcom), französischen (CSA) und deutschen (DLM) Regulierungsbehörden.
Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) ist Prof. Wolfgang Thaenert, Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen). Er nimmt seine Aufgaben im Rahmen der Gemeinsamen Stellen Digitaler Zugang wahr.
Kontakt:
Prof. Wolfgang Thaenert
Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen)
Wilhelmshöher Allee 262
D-34131 Kassel
europa@alm.de