

Die Gesamtkonferenz besteht aus der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK).
In der Gesamtkonferenz werden Fragen der Programmentwicklung des privaten Hörfunks und Fernsehens beraten sowie Angelegenheiten beschlossen, die für das „Duale Rundfunksystem“ von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind. Darüber hinaus ist sie in evtl. Kompetenzkonflikten der Kommissionen für die nötigen Einigungsbemühungen zuständig.
In der Regel tritt die Gesamtkonferenz zwei Mal im Jahr zusammen. Eine Angelegenheit ist dann in der Gesamtkonferenz zu beraten, wenn mindestens vier Mitgliedsanstalten dies beantragen.
Die Gesamtkonferenz beauftragt eine Landesmedienanstalt mit der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) für die Dauer von jeweils zwei Jahren.
Grundsätze für die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) - ALM-Statut - (Download PDF)
Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland - Rundfunkstaatsvertrag - RStV (Download PDF)