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Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. 

 

Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt übernimmt den Vorsitz der Direktorenkonferenz.

Seit dem 1. Januar 2008 ist Thomas Langheinrich - Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) - Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Stellvertreter sind Manfred Helmes - Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz(LMK) und Jochen Fasco - Thüringer Landesmedienanstalt (TLM).

 

Die DLM ist für die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene zuständig. Sie unterhält den Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern, behandelt gemeinsame Angelegenheiten außerhalb der Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der audiovisuellen Medien, holt Gutachten zu Fragen ein, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind und beobachtet und analysiert die Programmentwicklung.

 

Darüber hinaus beraten die Landesmedienanstalten über planerische und technische Fragen in der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM). Zur Beobachtung der medienpolitischen Entwicklungen innerhalb der EU bestimmt die DLM aus dem Kreis der Direktoren den Europabeauftragten, zudem einen Beauftragten für Bürgermedien, einen Beauftragten für Hörfunk, einen Beauftragten für Verwaltung sowie einen Beauftragten für Recht.