

Die ALM koordiniert grundsätzliche und länderübergreifende Fragen der Zulassung und Kontrolle sowie Entwicklung des privaten Rundfunks. Der Vorsitz der ALM, ZAK und DLM liegt zur Zeit bei der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) in Stuttgart. Sie erreichen das Büro des Vorsitzenden und das ALM-Team über das ALM-Sekretariat 0711 / 89 25 32-71.
Die Landesmedienanstalten wollen bis Mitte März 2010 zu einer Entscheidung kommen, ob das mobile Handy-Fernsehen in Deutschland im DVB-H Standard eine zweite Chance erhält.
Die erste „Casting“-Folge der neuen Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL-Tagesprogramm, 9. Januar 2010) verstößt gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im vierten Quartal 2009 26 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Fernseh-, und 14 Verstöße in Telemedienangeboten festgestellt.